Werkzeugverleih und Werkzeugvermietung. Wie funktionierts?

Erste Schritte

Werkzeugverleih in WERKPORT in ein paar Schritten

Wirklich jeder kennt das Problem, wenn ein Werkzeug nicht schnell auffindbar oder überhaupt nicht mehr zu finden ist. Den Schlagbohrer an Bekannte verliehen und nie wieder gesehen. Den Bandschleifer dem Kollegen mitgegeben und für immer auf Baustelle vergessen. Oder ganz banal - den geliebten Akkuschrauber einfach selbst irgendwo verlegt und am besten noch den Freundeskreis verdächtigt. „Ich hab dir doch mal diesen Schrauber geliehen, oder?“


Um dem Problem mit einer Lösung etwas näher zu kommen, kann das Verleihsystem in WERKPORT helfen. Damit können Werkzeuge ausgeliehen, reserviert und an andere Nutzer zugewiesen werden.


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Wer kann Werkzeuge beziehen? Die Nutzergruppen

In der Werkzeugverwaltung hinzugefügte Werkzeuge können nur vom Besitzer des Inventars ausgeliehen, reserviert und zugewiesen werden, solange der Inventar auf privat gestellt ist und keine Teammitglieder oder Kunden/Besucher im Account hinzugefügt wurden.


Dort hinzugefügte Teammitglieder haben vollen Zugriff auf den Inventar und das Verleihsysten. Kunden/Besucher haben beschränkten Zugriff und können nur die Reservierung nutzen.


Wenn der Inventar auf öffentlich gestellt ist, dann können auch nicht angemeldete Nutzer den Inventar einsehen. Für eine Reservierung von Werkzeug müssen diese Nutzer allerdings ein Registrierung auf WERKPORT vornehmen.


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Ein Werkzeug wurde reserviert. Was ist zu beachten?

Ein anderer Nutzer hat ein Werkzeug aus deinem Inventar reserviert und möchte es bald ausleihen/mieten. Als Besitzer/Teammitglied siehst du die Reservierungsanfrage und kannst sie nun „akzeptieren“ oder „stornieren“. Die/Der Anfragende wird über die Bestätigung bzw. Ablehnung informiert.


Die Abholung des Werkzeugs

Sind sich Verleiher(in)/Vermieter(in) und Leihende(r)/Mieter(in) einig, dann kann das Werkzeug zum vereinbarten Datum abgeholt werden. Fällt das Startdatum (aus der Reservierung) vor einen möglichen Abholzeitraum, so sollte das Werkzeug rechtzeitig zu einem vorherigen Abholzeitraum abgeholt werden oder alternativ gemeinsam ein passendes Abholdatum und Uhrzeit vereinbart werden. Gleiches gilt auch für den Abholort.


Wenn der Inventarbesitzer in seinem Account einen Abholzeitraum sowie Abholort angegeben hat, so wird dieses bei der Reservierungsanfrage angezeigt und mitgeteilt.



Was gilt es beim Verleih-/Mietsystem auf WERKPORT zu beachten?

Die Nutzung des Verleihsystems auf WERKPORT stellt eine Vermittlungsplattform dar, über die Werkzeugbesitzer und Werkzeugnutzer miteinander in Kontakt treten können. Dabei gelten die nachfolgenden rechtlichen Grundsätze:


1. Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien

Die rechtlichen Modalitäten des Werkzeugverleihs (z. B. Dauer, Mietpreis, Haftung, Zustand des Werkzeugs) werden ausschließlich zwischen dem Verleiher (Werkzeugbesitzer) und dem Entleiher (Werkzeugnutzer) eigenständig und unmittelbar ausgehandelt und vereinbart. WERKPORT fungiert lediglich als Plattform zur Vermittlung und ist keine Vertragspartei.


2. Keine Haftung von WERKPORT

WERKPORT übernimmt keine Haftung für Vertragserfüllung, Qualität, Zustand oder Funktionsfähigkeit der Werkzeuge sowie für Schäden, die aus der Nutzung entstehen. Die Parteien haften jeweils eigenverantwortlich gemäß ihrer Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.


3. Pflichten zur Sicherheit und Sorgfalt

Sowohl Verleiher als auch Entleiher sind verpflichtet, die Sicherheit und Sorgfalt im Umgang mit den Werkzeugen zu beachten und alle relevanten Sicherheitsvorschriften einzuhalten.


4. Dokumentation von Herausgabe und Rückgabe

Es wird empfohlen, die Übergabe und Rückgabe des Werkzeugs schriftlich oder in anderer nachvollziehbarer Form zu dokumentieren, um beide Parteien abzusichern.


5. Verbindlichkeit der AGB

Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich Informationszwecken und kann zukünftig veralten. Für die verbindlichen und aktuellen Regelungen sowie Rechte und Pflichten der Nutzer gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WERKPORT, die jederzeit unter https://werkport.com/agb eingesehen werden können.



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